Bankbürgschaft Mietkaution
Ein Umzug in eine neue Wohnung ist normalerweise mit Kosten verbunden, deren Höhe nicht unterschätzt werden sollte. Neben den Kosten, die entstehen, wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt wird und den Kosten für die Provision, wenn ein Makler die Wohnungssuche übernommen hatte, entstehen auch Kosten für neue Möbel, Renovierung und Ähnliches.
Darüber hinaus muss für die neue Wohnung eine Mietkaution aufgebracht werden, während die beim alten Vermieter hinterlegte Kaution eventuell noch nicht zur Verfügung steht. In der Summe kommt da schnell ein stolzer Betrag zusammen, der viele Umzugswillige finanziell überfordert. Nicht selten wird in diesem Zusammenhang ein Umzugskredit aufgenommen, der dann in monatlichen Raten abgezahlt werden muss.
Die Bankbürgschaft Mietkaution als interessante Alternative zur Barkaution
Die Kosten für einen Umzug lassen sich reduzieren, wenn anstelle der fälligen Mietkaution eine Bankbürgschaft Mietkaution in Anspruch genommen wird. Das ist eine preiswerte Option, für alle die, denen es schwerfällt, die Kaution in einem Betrag vor Einzug in die neue Wohnung aufzubringen, weil sie beispielsweise nicht kreditwürdig sind. Dabei kann die Kautionsbürgschaft die Zwischenlösung sein, bis der bisherige Vermieter die Kaution aus der alten Mietwohnung freigibt.
Was ist eine Kautionsbürgschaft?
Anstelle des Bargeldes auf dem Sparbuch bekommt der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde, über die seine Ansprüche gegen den Mieter abgesichert sind. Es gibt inzwischen einige Versicherer, die eine Bankbürgschaft Mietkaution anbieten. Wichtige Voraussetzung ist lediglich, dass der Vermieter die Bürgschaft akzeptiert.
Als Mieter zahlt man dann monatlich einen festen Betrag, meist sind das jährlich fünf Prozent der Kautionssumme. Manche Anbieter verlangen einen jährlichen Mindestbetrag und eine Verwaltungsgebühr. Der Versicherer als Bürgschaftsgeber prüft vor der Ausstellung einer Mietbürgschaft die Bonität des Mieters. Werden durch den Vermieter dann Forderungen gegenüber dem Mieter geltend gemacht, prüft der Bürgschaftsgeber die deren Berechtigung und begleicht diese. Der Mieter muss dann im Gegenzug den Betrag an den Kautionsgeber erstatten. Bei der Kautionsbürgschaft handelt es sich nicht um eine Versicherung.